Schlagwort: gastschützen

Sicherheitsregeln

Der Verein haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die seine Mitglieder oder Gastschützen bei der Verwirklichung des Vereinszwecks und in Erfüllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich und bei Verstößen für den Schaden haftbar. Das Zielen auf Menschen führt zum sofortigen Platzverweis und zum …

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Gastschützenregelung

Gastschützen – Mitglieder anderer Vereine und Mitgliedschaftsanwärter auf der Warteliste – sind nach vorheriger Anmeldung in begrenzter Anzahl willkommen.