Gastschützenregelung

Gastschützen – Mitglieder anderer Vereine und Mitgliedschaftsanwärter auf der Warteliste – sind nach vorheriger Anmeldung in begrenzter Anzahl willkommen.

Wegen des großen Andranges sehen wir uns leider gezwungen, von jedem Gastschützen eine Gebühr zu erheben, die das Scheibengeld und die vom BSSB vorgeschriebene Versicherung abdeckt. Trotzdem unterhält unser Verein keinen kommerziellen Schießbetrieb für jedermann.

  1. Gastschützen dürfen nur in Anwesenheit und mit Zustimmung eines Clubmitglieds das Clubgelände benutzen.
  2. Der Versicherungsschein ist vor Schießbeginn unbedingt auszufüllen.
  3. Sie schießen ausschließlich auf die Übungsscheiben bis zu der maximalen Entfernung von 25 Metern, außer sie werden von einem Clubmitglied in den Kessel, zu einer bestimmten Scheibe, oder in den Kurs mitgenommen.
  4. Anfänger dürfen nicht ohne Begleitung eines Clubmitglieds schießen.
  5. Gastschützen unterliegen wie die Mitglieder den am Vereinsgelände aushängenden Schieß- und Sicherheitsregeln.