Der Verein haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die seine Mitglieder oder Gastschützen bei der Verwirklichung des Vereinszwecks und in Erfüllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich und bei Verstößen für den Schaden haftbar. Das Zielen auf Menschen führt zum sofortigen Platzverweis und zum …
Schlagwort: scheiben
Mrz 14 2010
Schießbetrieb
Vereinsgelände Keltenschanze Für Vereinsmitglieder steht das Vereinsgelände täglich für den freien Schießbetrieb zur Verfügung. Nach Einbruch der Dämmerung darf aus Sicherheitsgründen jedoch nicht mehr geschossen werden.