Aufgrund der 14. BayIfSMV ist ab sofort wieder ein fast normaler Schießbetrieb möglich.
Es ist jedoch weiterhin notwendig, wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
Da sich unser Gelände im Freien befindet sowie nie mehr als 99 Personen gleichzeitig am Platz sind, entfällt die Maskenpflicht im Freien. Lediglich beim Betreten der Hütte und der Werkzeugkammer ist eine medizinische Gesichtsmaske verpflichtend.
Der BSSB hat hierzu nähere Angaben veröffentlicht.
Obiges gilt vorbehaltlich einer Änderung durch die Kreisverwaltungsbehörde (bei uns das LRA FFB), die z. B. auf Grund der Krankenhausbelegung oder des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Im Zweifel sind die dortigen Regelungen für Sportstätten zu beachten.
8.9.2021 | Robert Underberg | 1. Schützenmeister