Dass Germeringer Straßenverkahrsamt hat unsere Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt zu unserem Gelande nicht verlängert und nun bekräftigt, dass diese ausgelaufen ist.
Die Zufahrt mit PKW/KFZ ist für uns deshalb derzeit nicht möglich.
Das Straßenverkehrsamt bezieht sich dabei u. a. darauf, dass die Zuwegung über einen privaten Feldweg durch ein Wasserschutzgebiet führt und ein regelmäßiges Befahren dieser Wege sowohl widmungsrechtlich nicht vorgesehen sei und auf Grund der Fahrbahnbreiten nicht möglich sei.
Die Genehmigung ist abgelaufen und gilt somit nicht weiter.
Wir sind weiterhin dran, Abhilfe zu schaffen.
