Aufgrund der Bedrohungen durch das Coronavirus wird das Vereinsgelände vorerst bis einschließlich Sonntag, 31. Januar 2021 für die Nutzung gesperrt.
Die Bayerische Staatsregierung unter Führung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat durch Verordnung vom 08.01.2021 die elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert und die dort beschlossenen Maßnahmen bis zum 31.01.2021 verlängert.
Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:
§ 10: […] (3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt. […]