Schießbetrieb und Sicherheitsregeln

Schießbetrieb

  • Unser Gelände am Parsberg ist für Mitglieder ganzjährig geöffnet.
  • Gastschützen und Schützen der Warteliste schießen nur unter Aufsicht eines Vereinsmitglieds.
  • Jeder Schütze hat sich in das jeweilige Schießbuch einzutragen.
  • Kinder und Jugendliche schießen nur unter sachkundiger Aufsicht.
  • Den Aufforderungen der Trainer und Übungsleiter ist Folge zu leisten.

Sicherheitsregeln

  1. Der Verein haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die seine Mitglieder oder Gastschützen bei der Verwirklichung des Vereinszwecks und in Erfüllung von Aufgaben im Vereinsinteresse verursachen oder erleiden.
  2. Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich und bei Verstößen für den Schaden haftbar.
  3. Das Zielen auf Menschen führt zum sofortigen Platzverweis und zum Vereinsausschluss.
  4. Das Zielen und Schießen ist nur von den Abschusspflöcken in Richtung der dazugehörigen Scheibe erlaubt. Um unbekannte Entfernungen zu üben, können Abschussstände zwischen den jeweiligen Pflöcken verwendet werden; jedoch ausschließlich in direkter Linie zur Scheibe und nicht weiter als die roten Markierungen. Die Sicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein.
  5. Werden Pfeile in der Nähe oder hinter der Scheibe gesucht, so ist als Zeichen dafür an der betreffenden Scheibe der Bogen anzulehnen. Auf derart gekennzeichnete Scheiben darf nicht geschossen werden.
  6. Es darf nur geschossen werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass der Raum hinter der Scheibe frei ist.
  7. Wer Alkohol getrunken hat, darf nicht mehr schießen, denn, wer unter Alkoholeinfluss Unfälle oder Schäden verursacht, handelt i. d. R. grob fahrlässig und genießt deshalb keinen Versicherungsschutz.
  8. Die Sicherheitsabstände zwischen den Scheiben 4, 5 und der Übungsscheibe bzw. bei den Scheiben 11 und 12 und der WA-Scheibe müssen eingehalten werden: Schießen nur nebeneinander auf einer Linie und nach dem Schießen gemeinsam zum Ziehen der Pfeile nach vorne gehen, oder die dazwischenliegende Scheibe freilassen. Eine Absprache zwischen den Schützen ist erforderlich!
  9. Jegliches Schießen im Umkreis von 2 km außerhalb unseres Clubgeländes ist für Clubmitglieder und Gastschützen untersagt. (Ausnahme Turniere)
  10. Das Schießen mit Jagdspitzen generell und das Schießen mit Klangspitzen auf Scheiben ist nicht zulässig. Die Verwendung von Bögen aller Art ist nur bis zu einem Zuggewicht von 60 lbs erlaubt. Das Schießen dient nur zu sportlichen Zwecken.
  11. Das Spannen des Bogens und das Zielen ist nur in direkter Linie zur Scheibe erlaubt (Hochanschlag ist verboten).