Mitgliedschaft

Für unsere Vereinsmitglieder besteht grundsätzlich ein freier Schießbetrieb auf unserem Gelände am Parsberg. Wir legen gleichzeitig einen Wert auf einen sicheren Schießbetrieb, deshalb müssen Neumitglieder die hierzu notwendigen Kenntnisse bis zur Aufnahme erwerben.

Folgende Schritte zur Aufnahme im Verein sind deshalb notwendig:

  • Falls möglich: Teilnahme an Kursen
  • In jedem Fall mind. 10 x Schießen als Gastschütze unter Aufsicht
  • Antrag auf Mitgliedschaft
  • Aufnahme in die Warteliste, Schießen unter Aufsicht, Teilnahme an Arbeitstagen
  • Erfolgreicher Nachweis der Parcoursreife (siehe auch hier : Parcoursreife-Prüfung)
  • Entscheidung über die Aufnahme durch den Vorstand

Die Mithilfe bei Arbeitstagen und Vereinsveranstaltungen wird für die Aufnahme in den Verein als selbstverständlich vorausgesetzt und dient unter anderem dem gegenseitigen Kennenlernen.

Bei Jugendlichen entfällt die Warteliste.

Beitragsregelung (gültig ab Juni 2022)

Jahresbeitrag

  • Mitglied ab 18 Jahren: 100,- €
    • Weitere Familienmitglieder ab 18 Jahren: 50,- €
    • Erstes Familienmitglied zwischen 7 und 17 Jahren: 30,- €
    • Jedes weitere Familienmitglied zwischen 7 und 17 Jahren
      sowie in Ausbildung befindliche Familienmitglieder *): 0,-€
  • Kinder von Mitgliedern, 0 bis 6 Jahre: 0,- €
  • Kinder 7 bis 17 Jahre sowie in Ausbildung befindliche *): 30,- €
  • Schwerbehinderte mit mindestens 50% Behinderung: 40,- €

*) bei Vorlage eines Nachweises, Ermäßigung erlischt mit Ablaufdatum

Aufnahmegebühren

  • Erwachsene über 18 Jahre: 100,- €
  • Jugendliche 15 bis 17 Jahre: 50,- €
  • Kinder 7 bis 14 Jahre: 10,- €
  • Kinder bis 6 Jahre: 0,- €

Bei Aufnahme vom 01.01. bis 30.06. wird die Aufnahmegebühr und der volle Jahresbeitrag fällig. Bei Aufnahme vom 01.07. bis 31.12. wird die Aufnahmegebühr und der halbe Jahresbeitrag fällig. Die Mitgliedschaft beginnt erst mit dem vollständigen Eingang sämtlicher Gebühren.

Maßgebend ist die Gebührenordnung in ihrer jeweiligen Fassung.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige (per Einschreiben) oder E-Mail (vorstandschaft@bc-keltenschanze.de) nur unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende an den Vorstand.  

Bei Beendigung der Mitgliedschaft findet keine Rückvergütung von Beiträgen oder sonstigen erbrachten Leistungen statt. Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch gegenüber dem Verein.